Corpus Juris Civilis - BACH, Johann August:
Historia Iurisprudentiae Romanae quatuor libris comprehensa. Observationibus auxit Aug. Cornelius Stockmann. Editio quinta, prioribus longe emendatior. Lipsiae (= Leipzig), sumtibus Io. Gottlob Feindii, 1796. 8vo. XVI, 716 S., 1 Bl. (Corrigenda). Einfacher, zeitgenössischer Pappband mit schönem Rotschitt. Einer der wenigen, die als "Seiteneinsteiger" unter den Juristen hohe Anerkennung erlangten, war der Philologe J. A. Bach (1721-1758), der schliesslich im Jahre 1750 doch noch an der juristischen Fakultät promovierte. Im gleichen Jahr wurde er a.o. Professor und trat seine Professur für Rechtsaltertümer an der Universität Leipzig im Jahre 1752 an. Sein vorliegendes Hauptwerk über die Geschichte des Römischen Rechts edierte Bach erstmals 1754; es wurde noch im 19. Jahrhundert aufgelegt, als eines der letzten juristischen Lehrbücher in lateinischer Sprache. Das Werk galt seinerzeit als das beste seiner Art. Bach lieferte in seiner großen Arbeit auch einen Abschnitt über die byzantinische Rechtsentwicklung. Aus der Bibliothek von Brockdorff.
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BACH, Johann August:
Historia Iurisprudentiae Romanae quatuor libris comprehensa. Leipzig, sumptibus haeredum Lankisianorum, 1754. Kl.-8vo. Tb. mit Druckersignet, 9 Bll., 712 S., 22 Bll. (Index). Schlichter, zeitgenössischer Halbledereinband mit (etw. abgeblättertem) Rückentitelschild. (kl. alter St.a.T.). Erste Ausgabe. - Bach (1721-1758) zählt mit seinem vorliegenden Hauptwerk zu den Vorläufern der historischen Rechtsschule. Das Werk erlebte bis 1822 mehrere Auflagen. Bach zählt zu den wenigen, die als 'Fachfremde' unter den Juristen hohe Anerkennung erlangten, sodaß er schließlich im Jahre 1750 an der juristischen Fakultät Leipzig promovierte. Im gleichen Jahr wurde er zum a.o. Professor berufen und trat im Jahre 1752 seine Professur für Rechtsaltertümer an der Universität Leipzig an. Sein Hauptwerk ist eines der letzten juristischen Lehrbücher in lateinischer Sprache und zählte zu den besten seiner Zeit. Er verarbeitete in seinem Werk auch einen Abschnitt über die byzantinische Rechtsentwicklung. Bach, Pfarrersohn aus Hohendorf im Landkreis Borna (Sachsen), besuchte in Leipzig die Thomasschule und studierte dort ab 1741. Neben der klassischen Philologie belegte er vor allem juristische Vorlesungen. Zunächst mit philologischen Arbeiten bekannt, erschien 1754 erstmals seine Geschichte des römischen Rechts, das ihn weit über Leipzig und Sachsen hinaus bekannt machte und letztmmalig 1822 erschienen ist. Das Werk ist Ergebnis philologisch-juristischer Studien. Bach kann zweifelsohne als ein Vorläufer der historischen Rechtsschule betrachtet werden. Ein weiteres Verdienst kommt ihm in der Entwicklung einer guten deutschen juristischen Fachsprache zu, die mehr von den Romanisten denn von den Germanisten gepflegt worden ist. - Vgl. Lipenius I/760; Stintzing III,1/235f.
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Politik - BACON, Francis:
Fr. Baco's von Verulam Unterhaltungen über verschiedene Gegenstände aus der Moral, Politik und Oeconomie. Aus dem Lateinischen übersezt, nebst einem kleinen Anhang. Tübingen, bei Jacob Friedrich Heerbrandt, 1797. Kl.-8vo. XII, 268 S., 1 Bl. (Druckfehler). Schlichter, zeitgenössischer Pappband. Exzellenter Zustand! Deutschsprachige Ausgabe des späten 18. Jahrhunderts. - Bacon (1561-1626) war Philosoph, Jurist und Staatsmann und gilt als Wegbereiter des Empirismus. Obwohl Bacon zu den bedeutendsten und über die Grenzen Englands hinaus bekanntesten Philosophen zählte, fanden Publikationen in Deutschland kaum eine größere Verbreitung. Erst im 18. Jahrhundert kam es im Zuge einer Bacon-Renaissance zu einer verstärkten Rezeption in Deutschland sowie zu Übertragungen ins Deutsche, wie der hier vorliegenden.
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BARTOLUS de Saxoferrato:
Commentaria. Cum additionibus Thomae Diplovatatii aliorumque excellentissimorum doctorum, una cum amplissimo Repertorio noviter elucubrato per dictum clarissimum doctorem dominum Thomam Diplovatatium. Curavit G(iovanni) POLARA. Roma, Istituto Giuridico Bartolo da Sassoferrato, 1996. Fol. Jeweils vorangestellte Titelei des Nachdruckverlages, folgend der Nachdruck: (I:) Tb., 2 Bll., 111 num. Bll.; (II:) 153 num. Bll., 1 nn. Bl.; (III:) 203 num. Bll.; (IV:) 215 num. Bll.; (V:) 185 num. Bll.; (VI:) 273 num. Bll.; (VII:) 193 num. Bll., 1 nn. Bl.; (VIII:) 129 num. Bll., 1 nn. Bl., (Repertorium:) 139 nn. Bll.; (IX:) Tb., 13 nn. Bll. (Index), Tb. der Consilia (Bl. 1), 215 Bll., 1 nn. Bl. (Consilia), (Super tribus libris:) 53 num. Bll., 2 nn. Bll., (Super autenticis:) 31 num. Bll., 2 nn. Bll. Prächtige, originale Kunstlederbände mit Rücken- u. Deckeltitelprägung u. aufwändiger Ornamentik auf Vorderdeckeln. 9 Bde. Guter Zustand! (Il Cigno Galileo Galilei Edizioni di Arte e Scienza). Prächtige italienische Nachdruckedition, in nur 350 Exemplaren erschienen. Die vorliegende Edition trägt die Nummer 83. Gedruckt auf hochwertigem Palatina-Papier der Papierfabrik Miliani in Fabriano. Nachgedruckt wurde offenbar eine venezianische Ausgabe aus den Jahren 1526-1528, die damals von Thomas Diplovatatius (1468-1541) besorgt wurde. - Bartolus de Saxoferrato (italienisch: Bartolo da Sassoferrato, geb. Ende 1313 im Dorf Venatura bei Sassoferrato, gest. 1357 in Perugia) war der herausragende Rechtslehrer des Mittelalters. Er gehörte zur Richtung der Kommentatoren. Das überragende Ansehen des Bartolus und sein Nachruhm spiegeln sich in dem Satz 'Nemo bonus iurista nisi bartolista' (Niemand ist ein guter Jurist, wenn er nicht Bartolist ist). - Giovanni Polara (geb. 1944 in Neapel) ist ein italienischer Latinist, Schüler von Francesco Arnaldi. Er lehrte zunächst an der Fakultät für Literatur und Philosophie der Universität Kalabrien und wechselte dann an die Universität Neapel, wo er von 1993 bis 1999 Dekan der Fakultät für Literatur und Philosophie war. Als Forscher des Spätlateinischen war er zusammen mit Luciano Caruso einer der ersten Wissenschaftler, die sich mit den Carmina figurati des frühen Mittelalters befassten. Er veröffentlichte auch wichtige Beiträge zu klassischen und mittelalterlichen Autoren, zu philologischen, sprachwissenschaftlichen und epigraphischen Fragen, zur römischen Kultur und Gesellschaft von der Antike bis zum Mittelalter.
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BARTOLUS de Saxoferrato:
Opera omnia. Eaque profectò non modò eiusdem delphicis responsis quàmplurimis, ac tractatu de procuratoribus aucta, verumetiam aureis adnotationibus Iacobi Anelli de Bottis & Petri Mangrellae. Unà cum gemma legali, seu compendio aureo sentantiarum, omniumque propositionum, quibus tum Bartolus, tum addentes usi sunt, studiosissimè elaborata: dilucido praeterea nouoq. ordine atque alphabetica serie; indicis locupletissimi loco, in studiosorum gratiam exornata: quorum seriem, nomenclaturamque, versa pagina indicabit. Hac sanè editione accuratissimè omnia recognita & emendata. Sexta Editio Iuntarum. Venetiis (= Venedig), apud Iuntas, 1596. (Consilia & Repertorien:) Augustae Taurinorum (= Turin) 1589. Gr.-Fol. (42 x 27,5 cm). Neue Halbpergamentbände mit geprägten ledernen Rückentitelschildern. 11 Bde. (Bd. 11 = Registerband). Venezianische Ausgabe der Opera omnia des bedeutendsten europäischen Juristen! - Bartolus de Saxoferrato (1313-1357), einer der berühmtesten Juristen Europas überhaupt, war der bedeutendste Vertreter der Kommentatoren. Nach der juristisch-philologischen Erschließung des Corpus iuris civilis durch die Glossatoren wandten sich die Kommentatoren der Rechtspraxis zu. Bartolus suchte die gesamte Rechtsquellen- und Rechtsliteratur zusammenzufassen und auf die Bedürfnisse der Rechtspraxis auszurichten. Die Einheit der Rechtslehre, die Harmonie in der Überwindung widerstreitender Textstellen, also die scholastische Denk- und Interpretationsweise, standen nach wie vor im Vordergrund. In gewaltigen, eindrucksvollen Werken unterbreiten die Kommentatoren die gesamte Zivilrechtslehre dieser Zeit. Schon zu seinen Lebzeiten erlangte Bartolus außergewöhnlichen Ruhm: summus iuris commentator. Die Autorität von Bartolus war lange Zeit der der Glosse fast ebenbürtig: nemo bona iurista nisi bartolista. - Seine Opera omnia wurden mehrfach aufgelegt, fast ausschließlich in Italien, bis auf die berühmte Baseler Gesamtausgabe, die der humanistisch gesinnte Jurist Jacobus Concennatius während seines mehrjährigen Aufenthaltes in Basel bearbeitete und edierte. Zu dieser Zeit konkurrierten vor allem Turiner und Venezianer Drucke, die die Ausgaben des Bartolus mit eine Reihe von Anmerkungen bedeutender Juristen des 16. Jahrhunderts angereichert haben. Unter den Ausgaben zählt die vorliegende Venezianische zur umfangreichsten. Es ist eine gut bearbeitete und auch sehr gut leserliche Bartolus-Ausgabe, eine der bedeutendsten Ausgaben im 16. Jahrhundert! 1313/14: geboren in Ventura, heute ein Ortsteil von Sassoferrato in den Marken um 1328: Beginn des Rechtsstudiums in Perugia bei Cinus de Pistoia (1270-1336/1337) 1333: im Herbst Wechsel nach Bologna zu Jacobus Buttrigarius (1274-1347) und Rainerius de Arisendis (gest. 1358) 1334: am 10. November Promotion zum Dr. iuris utriusque 1338: praktische Tätigkeit als Assessor der Podestà in Todi, in Cagli bei Perugia und Pisa 1339: in Pisa ab dem Wintersemester Rechtslehrer und Kollege von Rainerius 1342: Wechsel nach Perugia, wo er bis zu seinem Tode lehrte 1355: Bartolus begegnet Kaiser Karl IV. in Pisa, der ihm die Erlaubnis zu einem Geschlechtswappen erteilt und zu seinem Ratgeber ernennt 1357: Bartolus stirbt am 13. Juli in Perugia im 44. Lebensjahr. I. Tomus primus. In primam Digesti Veteris partem. 1 Bl. (in Bartoli effigiem Alexandri Gatti carmen), prächtig gestochener Vortitel mit Namenszug "Bartoli" in Gold koloriert, Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit großem Druckersignet, Seiten 7-48, 100 num. Bll. II. Tomus secundus. In secundam Digesti Vereris partem. Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit großem Druckersignet, Seiten 3-36, 150 num. Bll. III. Tomus tertius. In primam Infortiati partem. Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit großem Druckersignet, Seiten 3-26, num. Bll. 2-171 (so komplett, 170 u. 171 verbunden). IV. Tomus quartus. In scundam Infortiati partem. Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit großem Druckersignet, 3 Bll., Seiten (9-) 26, num. Bll. 2-177 (so komplett). V. Tomus quintus. In primam Digesti Novi partem. Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit großem Druckersignet, 2 Bll., Seiten (7-) 30, num. Bll. 2-163 (so komplett). VI. Tomus sextus. In secundam, Digesti Novi partem. Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit großem Druckersignet, Seiten (3-) 76, 240 num. Bll. VII. Tomus septimus. In primam Codicis partem. Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit großem Druckersignet, 2 Bll., Seiten (7-) 46, 177 num. Bll. (Num. von Bl. 2 ausgelassen), großes Druckersignet als Schluß auf letztem Bll. VIII. Tomus octavus. In secundam, atque tertiam Codicis partem. Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit großem Druckersignet, Seiten 3-24, 124 num. Bll., 8 Seiten, 58 num. Bll. IX. (Tomus nonus & Tomus decimus in 1 Band). Tomus nonus, Super Authenticis, & Institutionibus. Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit großem Druckersignet, 2 Bll., num. Bll. 2-96 (so komplett). Tomus decimus. Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit großem Druckersignet, 1 Bl., 196 num. Bll. X. Consilia, quaestiones, et tractatus Bartoli à Saxoferrato. Quibus, praeter Alex. Barb. Seissell. Pom. Nicelli, & aliorum adnotationes, & contrarietatum conciliationes. Turin 1589. Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit großem Druckersignet, num. Bll. 2-225. XI. REPERTORIUM singulare, et aureum Henrici Ferrendat Niuernen. Super consiliis, quaestionibus, et tractatibus Bartoli et aliorum. REPERTORIUM locupletissimum in omnes Bartoli à Saxo Ferrato lecturas. Singulas quasuis materias, ad insigniores, & notabiliores decisiones inueniendas. Turin 1589. (Repertorium singulare: vorgebunden ohne Tb.), 21 Bll., 1 Leerbl., (Repertorium locupletissimum:) Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit großem Druckersignet, 189 nnum. Bll.
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BAYLE, Pierre:
Dictionaire historique et critique. Quatrieme Edition, revue, corrigée, et augmentée avec la vie de l'Auteur, par Mr. des Maizeaux. 4. Ausgabe. Amsterdam und Leiden, chez P. Brunel, R. & J. Wetstein & G. Smith, Samuel Luchtmans u. a., 1730. Fol. (I:) Vortitel, Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit gest. Vignette (so für alle Bände), 5 Bll., CXVI, 719 S.; (II:) Vortitel, Tb., 915 S.; (III:) Vortitel, Tb., 831 S. mit Schlussvignette; (IV:) Vortitel, Tb., 804 S. Die Titelbll. jeweils mit gestochener Titelvignette von Bernard Picard. Prächtige zeitgenössische Kalbslederbände auf sechs Bünden geheftet mit reicher Rückenvergoldung, roten geprägten Rückentitelschildern u. schönem Marmorschnitt. 4 Bde. (Papier stellenw. etw. stockfl., überwiegend aber sehr frisch). Monument der Frühaufklärung in phantastischem Zustand! - Bayle (1647-1706), Sohn eines hugenottischen Predigers, gilt - neben dem zehn Jahre jüngeren Fontenelle - als die zentrale Figur der französischen Frühaufklärung. Aufgrund der Hugenottenverfolgungen - mit ihrem Höhepunkt in der Aufhebung des Toleranzedikts von Nantes im Jahre 1685 durch Ludwig XIV. - ging Bayle nach Rotterdam, wo er einen Ruf als Professor der Philosophie und Geschichte annahm. Er wurde mit seinen Schriften, insbesondere den "Nouvelles de la République des Lettres", die er von 1684 bis 1687 herausgab und für den Drucker Henri Desbordes redigierte, zu einem Bezugspunkt für die emigrierte französische Gemeinde der Hugenotten, die sich über ganz Europa verstreut hatte. Das "Dictionnaire", zunächst in zwei Bänden erschienen, wurde vom holländischen Verleger Reinier Leers bestellt und sollte für den Verleger eine modernisierte Version von Louis Moréris "Grand Dictionnaire historique" (zuerst 1674) werden, eines Namens- und Personenlexikons. Bayle schuf aber stattdessen ein Dictionnaire neuen Typs, eben das "Dictionnaire historique et critique", wobei die kritische Sichtung des Wissens die Hauptrolle übernahm. Das dargelegte Wissen wird kritisch hinterfragt, verschiedene Standpunkte werden dargelegt und sollen die Leser zum ständigen Hinterfragen animieren. Das Lexikon lehrt das skeptische Argumentieren, Fakten sollen nicht unkritisch serviert und konsumiert, sondern problematisiert werden. Damit wird Bayle zum "eigentlichen Schöpfer der historischen Akribie" (Ernst Cassirer), worin sein Hauptverdienst für die Entwicklung des aufgeklärten Denkens besteht. Friedrich II. von Preußen schätzte Bayle - wie viele seiner Zeitgenossen - über alle Maßen und bewahrte zahlreiche Auflagen in seiner Bibliothek auf. Es ergibt sich aus Bayles philosophischem Zugang beinahe zwangsläufig, dass sich der große Frühaufklärer bis an sein Lebensende im Jahre 1706 in seinem Exil in Rotterdam zahlreicher Angriffe erwehren musste, insbesondere von theologischer Seite aller Konfessionen. Erst nach Bayles Tod wurde seine überragende Bedeutung im stets wachsenden Strom seiner Bewunderer gewürdigt. Bayles Lexikon, sein wichtigstes Werk, zuerst im Jahre 1697 in Rotterdam erschienen, erlebte bis 1760 mehr als 10 Auflagen. Die Erstausgabe des berühmten "Dictionaire" erschien zuerst im Jahre 1697 in 2 Bänden in Rotterdam beim Verleger Reinier Leers, die zweite Ausgabe ebenda im Jahre 1702, aber bereits 3-bändig. Das Werk wurde nach Erscheinen in zahlreichen Ländern sofort von den Zensurbehörden verboten. Bei der dritten Ausgabe handelt es sich um die erste postume Ausgabe. Sie erschien im Jahre 1715, 9 Jahre nach Bayles Tod im Jahre 1706, wieder bei Leers in Rotterdam in 3 Bänden. Der Verleger Bohm, ebenfalls aus Rotterdam, unterzog die dritte Ausgabe einer Revision, offenbar noch anhand überkommener Unterlagen Bayles und veröffentlichte es - trotzdem - erneut als dritte Ausgabe, als "troisieme Edition, revue, corrigée, et augmentée par l'auteur", jetzt erstmals in 4 Bänden! Eine erste deutsche Ausgabe erschien erst in den Jahren 1741 bis 1744 als "Peter Baylens historisches und kritisches Wörterbuch" unter der Herausgeberschaft Johann Christoph Gottscheds. - Zu den Ausgaben vgl. Brunet I, 711 ("Edition la plus belle et qui a ete longtemps la plus recherche de ce dictionnaire"); Zischka 7; Graesse I, 314; vgl. PMM 155 b. u. 300.
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Ökonomie - BEIER, Adrian:
De collegiis opificum. Editio nova multis auctior incrementis, interprete Friderico Gottliebio Struvio accedit praefatio monita quaedam ad jurisprudentiam Germanicam augendam et rem opificiariam emendandam sistens Joh. Guilielmi Goebel. Editio nova. Frankfurt und Leipzig, 1736. Gr.-8vo. Tb. mit Vignette, 9 Bll, 736 S., 36 Bll. (Angebunden:) SCHÜTZ, Johannes Christian, Tractatus de Jure Pascendi Publico et Privato, ad Germaniae praxin accommodatus, advocatis aliisque in foro versantibus apprime utilis et necessarius, variisque casibus, responsis et praejudiciis, praeprimis quo ad jus pascendi privatum illustratus, hactenus in Germania nundum, sed jam demum editus... accessit Index rerum et verborum locupletissimus. Frankfurt am Main, apud Jo. Benj. Andreae et Henr. Hort, 1732. Tb. in Rot-Schwarz-Druck, 4 Bll., 236 S., 15 Bll. Schöner zeitgenössischer Pergamentband, schöner Schnitt in dunkelblau. Schöner Zustand, Papier frisch! Gründungsschrift des Handwerks- und Arbeitsrechts! - Beier (1634-1712), Professor der Pandekten an der Universität Jena, dessen Arbeiten zum Handwerksrecht bahnbrechend waren, zeigt auf, welche Auswirkungen das rezipierte römische Recht auf das Handels- und Wirtschaftsrecht hatte. In dieser umfassenden Monographie wird das gesamte Recht im Handwerk, insbesondere die arbeitsrechtlichen Aspekte, untersucht. Eine grundlegende Studie zum Arbeitsrecht auf der Grundlage des römischen Rechts!
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BERARDI, Carlo Sebastiano:
Gratiani Canones genuini ab apogryphis discreti, corrupti ad emendatiorum codicum fidem exacti, difficiliores commoda interpretatione illustrati opera et studio. Venedig (= Venetiis), ex typographia Petri Valvasensis, 1777. Gr.-8vo. (I:) XL, 448 S.; (II,1:) IV, 430 S.; (II,2:) IV, 396 S.; (III:) IV, 500 S. Zeitgenössische Halblederbände mit geprägtem Rückentitel, Zierprägungen u. Buntpapierbezug. 3 Tle. in 4 Bänden (= alles Erschienene). (unaufdringlicher St.a.T.). Beste kritische Arbeit zum Decretum Gratians! - Berardi (1719-1768) war Kanonist an der Universität Turin. In Turin erschien die erste Ausgabe der berühmten "Gratiani Canones" in den Jahren 1752-1757, eine kritische Darstellung von Gratians Decretum, das beinahe gleichrangig neben der Arbeit Antonio Agostinos steht und zum Inventar der kanonistischen Forschung gehört. "... nach der Arbeit von Agustin das beste kritische Werk über das Dekret, hat namentlich für die Berichtigung der Inskriptionen das Meiste geleistet" (Schulte, Geschichte der Quellen und Literatur des kanonischen Rechts, Bd. 3, S. 524).
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BERGER, Johann Heinrich:
Oeconomia Iuris ad usum hodiernum accommodati accurante filio Christoph. Henr. Nob. Dom. de Berger. Editio Septima revisa et post editoris sexti, Io. Aug. Bachii, annotationes iterum novis aliisque accessionibus adauctastudio Caroli Godofredi Winckleri. Editio Septima. Lipsiae (= Leipzig), sumptibus Ioannis Friderici Iunii, 1771. 4to. Tb. (mit Vignette), 41 Bll., 950 S., 75 Bll. (Index). Schöner zeitgenössischer Pergamentband mit geprägtem Rückenschildchen und 3-seitigem Rotschnitt. Frischer Zustand! Die wichtigste Darstellung des geltenden Rechts im Institutionensystem im 18. Jahrhundert, zuerst 1712 erschienen! - Das Hauptwerk von Berger (1657-1732), in dem mit Ausnahme des Staatsrechts das ganze justinianische Recht in der damaligen Geltungsform dargestellt ist. "Oeconomia" ist ein aus dem Griechischen entlehnter Begriff, der in der Antike im Theater bzw. der Rhetorik benutzt worden ist. Die "oikonomia" ist die sinnvolle Einteilung eines Stückes oder einer Rede, aus der schließlich ein harmonisches Ganzes sich beinahe notwendig ergibt. Der heutige Begriff der "Ökonomie" im wirtschaftlichen Sinne benutzt die wirtschaftliche Auffächerung mit dem Ziel eines harmonischen Ineinandergreifens. Im juristischen Sinne ist eine systematische Darstellung des gesamten Justinianischen Rechts in der damaligen Geltungsform, eine umfassende "Harmonie" des gesamten Privatrechts gemeint! Das Werk stellt eine systematische Darstellung des gesamten geltenden Zivilrechts dar, das nach dem Institutionensystem aufgebaut und also in vier Bücher unterteilt ist. Für Berger ist die Einheit der Rechtswissenschaft oberstes Gebot, demnach ist für ihn das Recht eine "Jurisprudentia triplex": legislatoria, consultativa & iudiciaria. Im Grunde verfolgt Berger eine Verschmelzung aller miteinander konkurriender Rechtssysteme und Rechtsquellen. Das Kollisionsrecht wird durch Verschmelzung aufgelöst, ein typischer Gedanke der Juristen des Usus modernus. Daraus entstand ein typisches Rechtspraktikerhandbuch, das breite Anwendung vor Gerichten und in den Kanzleien, aber auch in der Lehre an den Universitäten fand.
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Corpus Juris Civilis - BERGER, Johann Heinrich:
Oeconomia iuris ad usum hodiernum accommodati. Accurante filio Christophoro Henrico Bergero. Editio secunda. Lipsiae (= Leipzig), sumtibus heredum Frid. Lanckisii, 1719. Gr.-8vo. Titelblatt in Rot-Schwarz-Druck mit Titelvignette, 2 Bll., 1218 (recte 1228) S., 101 Bll. (Index Rerum et Verborum). Zeitgenössischer Pergamentband mit drei durchgezogenen Bünden und rötlicher Buchschnitt. Die wichtigste Darstellung des geltenden Rechts im Institutionensystem im 18. Jahrhundert! - Das Hauptwerk von Berger (1657-1732), in dem mit Ausnahme des Staatsrechts das ganze justinianische Recht in der damaligen Geltungsform dargestellt ist. "Oeconomia" ist ein aus dem Griechischen entlehnter Begriff, der in der Antike im Theater bzw. der Rhetorik benutzt worden ist. Die "oikonomia" ist die sinnvolle Einteilung eines Stückes oder einer Rede, aus der schließlich ein harmonisches Ganzes sich beinahe notwendig ergibt. Der heutige Begriff der "Ökonomie" im wirtschaftlichen Sinne benutzt die wirtschaftliche Auffächerung mit dem Ziel eines harmonischen Ineinandergreifens. Im juristischen Sinne ist eine systematische Darstellung des gesamten Justinianischen Rechts in der damaligen Geltungsform, eine umfassende "Harmonie" des gesamten Privatrechts gemeint! Das Werk stellt eine systematische Darstellung des gesamten geltenden Zivilrechts dar, das nach dem Institutionensystem aufgebaut und also in vier Bücher unterteilt ist. Für Berger ist die Einheit der Rechtswissenschaft oberstes Gebot, demnach ist für ihn das Recht eine "Jurisprudentia triplex": legislatoria, consultativa & iudiciaria. Im Grunde verfolgt Berger eine Verschmelzung aller miteinander konkurriender Rechtssysteme und Rechtsquellen. Das Kollisionsrecht wird durch Verschmelzung aufgelöst, ein Gedanke der Juristen des Usus modernus. Daraus entstand ein typisches Rechtspraktikerhandbuch, das breite Anwendung vor Gerichten und in den Kanzleien, aber auch in der Lehre an den Universitäten fand.
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Bern - ERNEUERTE GERICHTS-SATZUNG:
vor Die Stadt Bern und Derselben Teutsche Städte und Landschafften. Bern, Jn Hoch Oberkeitlicher Druckerey., 1768. 8vo. Ttlbl., (2), 546, (76) S. Zeitgenössischer Lederband auf fünf Bünden geheftet. Die Berner Gerichtssatzung ist ein Werk des Schweizer Juristen Sigmund Ludwig von Lerber (1723-1783). Lerber vertrat die Grundüberzeugung, daß das eigentliche Berner Recht germanischen Ursprung sei. Aus innerer Überzeugung trat er vehemnt gegen das fremde, romanisierte Recht ein. In diesem Geiste verfaßte er die Berner Gerichtssatzung von 1761, die eine deutliche Abkehr vom römischen Rechte und eine starke Hinwendung zu den alten bernischen Rechten aufzeigt.
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Preußen - BIELFELD, (Jakob Friedrich Freiherr von):
Lettres familieres et autres, de Monsieur le Baron de Bielfeld. La Haye (= Den Haag), chez Pierre Gosse Junior et Daniel Pinet, 1763. Kl.-8vo. 423; 432 S., 1 Bl. (Errata). Zeitgenössische Halblederbände mit Lederecken, Buntpapierbezug u. Rückentitelprägung. 2 Bde. (stellenw. leicht stockfl., sonst sehr schöner Zustand). Erste Ausgabe. - Die Briefe enthalten kulturgeschichtlich interessante Nachrichten zur Geschichte der Höfe seiner Zeit, insbesondere des preußischen Hofes, aber auch zu den Lebensumständen des Autors. Bd. 1 mit den Briefen 1-48, Bd. 2 mit den Briefen 49-105. Bielfeld (1717-1770), 1748 in den Freiherrenstand erhoben, stand 15 Jahre im preußischen Staatsdienst, war u. a. Kurator aller preußischen Universitäten und Direktor der Charité. Er war ein Jugendfreund des Kronprinzen Friedrich, seit 1740 als Friedrich II. König von Preußen. Bekannt wurde sein staatswissenschaftliches Hauptwerk "Institutions politiques", erschienen in 3 Bänden 1760-1772 (Band 3 erschien posthum). - ADB II, 624; Cioranescu 11855.
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BLACKSTONE, William:
Commentaries on the Laws of England: in four Books; with an Analysis of the Work. With the last Corrections of the Author, and copious Notes by J. E. Hovenden. 19th Ed. London und Dublin, S. Sweet, A. Maxwell, Stevens & Sons and Milliken & Son, 1836. 8vo. (I:) Kupferporträt Blackstones, Tb., LI, 485 S.; (II:) Tb., XXIV, 519, XVI S. (Appendix); (III:) Tb., XX, 455, XXVI S. (Appendix); (IV:) Tb., XX, 443, VI S. (Appendix), 22 Bll. (Index). Prächtige Ganzlederbände mit geprägten Rückentitelschildern. 4 Bde. (Ebd. v. Bd. 1 ausgebessert). Die in den Jahren 1765-1769 zuerst veröffentlichten Commentaries bildeten den ersten Versuch seit Henry de Bractons "De Legibus et Consuetudinibus Angliae" aus dem 13. Jahrhundert, einen Überblick über das damals geltende Recht Englands zu geben. Es handelt sich um eine Zusammenstellung richterlicher Musterfälle, die Blackstone kommentierte, umfassend vor allem Fälle zum Eigentums- und Persönlichkeitsrecht, zum Delikts- und Strafrecht. - Blackstone (1723-1780) studierte die Rechte am Pembroke College in Oxford, wurde 1746 Barrister und arbeitete seit dem Jahr 1751 als Richter. Seit 1753 hielt er bereits Vorlesungen zum Common Law, was damals durchaus nicht üblich war, weil das Common Law in der Praxis erlernt und nicht als Universitätslehrfach konstituiert war. Aus den Vorlesungen ergab sich seine "Analysis of the Laws of England" (1756), eine Vorarbeit zu den Commentaries. Im Jahre 1758 schuf Charles Viner endlich einen Lehrstuhl für das Common Law an der Universität Oxford, die noch heute bestehende "Vinerian Professorship of English Law", den Blackstone bis 1766 inne hatte. Blackstones Commentaries bildeten damals Anfang und Grundlage der juristischen Ausbildung auf englischen Hochschulen. Blackstone war zudem in den Jahren 1761 bis 1770 Abgeordneter im House of Commons.
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BÖHMER, Justus Henning:
Introductio in Ius Digestorum sensum pariter ac usum hodiernum singularum doctrinarum succincte exhibens. Accesserunt tituli De verborum significatione et regulis iuris ad seriem materiarum ordine alphabetico congesti cum duplici indice. Quarta Editio emendatior. Halle (= Halae Magdeburgicae), typis et impensis Orphanotrophei, 1730. 8vo. Titelkupfer, Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit Vignette, 11 Bll., 472 S., 1 Bl., 694 S., 1 Bl., 128 S., 55 Bll. (Index). Neuer, schlichter Halblederband. (Papier stellenw. leicht angerändert, insgesamt aber schöner Zustand). Klassiker des Ius Romanum im 18. Jahrhundert! - Böhmer (1674-1749), Schüler von Samuel Stryk und Christian Thomasius, seit 1701 Professor der Rechte an der berühmten Universität zu Halle. Böhmer zählt zu den bedeutendsten deutschen Juristen, er gilt als der wichtigste Rechtsgelehrte bis zum Auftreten von Heineccius. Größte Bedeutung hat Böhmer mit seiner Darstellung des protestantischen Kirchenrechts erlangt. In der Pandektenwissenschaft führt er das Werk von Samuel Stryk (1640-1710) fort. Sein Ruf als fundierter Romanist begründete das ungewöhnlich erfolgreiche Lehrbuch "Introductio in ius digestorum", das bis 1791 vierzehn Auflagen erfahren hat. Es ist in Klarheit, Systematik und praktischer Brauchbarkeit das beste Lehrbuch des usus modernus pandctarum. In behutsamer Einfädelung naturrechtlicher Ideen ist es eine Synthese der Lehrbücher von Lauterbach, Struve und Stryk.
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Kirche - BÖHMER, Justus Henning:
Ius Parochiale ad fundamenta genuina revocatum a spuriis principiis repurgatum atque ita adornatum ut Ius Ecclesiasticum protestantium illustrare et usum modernum libri tertii decretalium quoad praecipuas materias ostendere queat. Adiecto indice triplici et supplemento novo. Editio quarta auctior et emendatior. Halle (= Halae Magdeburgicae), Litteris & Impensis Orphanotrophei, 1730. Gr.-8vo. Tb. in Rot-Schwarz-Druck mit Vignette, 11 Bll., 552 S., 28 Bll. (Angebunden:) Allerhand außerlesene rare und curiöse Theologische und Juristische Bedencken von denen Heyrathen mit der verstorbenen Frauen-Schwester / Schwester-Tochter / Brudern-Wittwe / Brudern-Tochter / u. d. m. zusammen getragen von D.I.P.O.A.F. Franckfurt und Leipzig 1733. Tb., 264 S., 3 Bll. Zeitgenössischer Pergamentband mit handgeschriebenem Rückentitel. (St.a.T.). Herausragend waren Böhmers kirchenrechtlichen Werke, die ersten systematischen Bearbeitungen des protestantischen Kirchenrechts. Auch dieses Werk über das Recht der Priester zählt dazu. Die Gesetzgeber sowohl in Sachsen als auch in Preußen orientierten sich an diesen Werken. - Böhmer (1674-1749) studierte unter Samuel Stryk in Halle. Im Jahre 1710 wurde er Ordninarius an der dortigen Universität.
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