Titelbeschreibung
ERBSCHAFTSSTEUER - Friedrich August III. Kurfürst von Sachsen:
Mandat zur Publication der mit des Kaisers von Rußland Majestät, wegen wechselseitiger abschoßfreyer Verabfolgung der Erbegelder, zwischen Dero Chur- incorporirten und übrigen gesammten Landen, und den Rußl. Kaiserl. Landen getroffenen Convention. Dresden, 16. Februar 1801.
Dresdem 1801. Fol. 4 Bl.
Seltene Verordnung, die Abschaffung der wechselseitig in Sachsen bzw. Rußland erhobenen Gebühren im Erbfall betreffend. - Text in Französisch und Deutsch. - Mit altem Auslieferungsvermerk. Läsuren, etwas fleckig.
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